Ausbildung Zugangsvoraussetzungen



        

Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:

Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung

(Stand: 22.06.2024)

  • Am 18.01.2024 wurde die Systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ausbildung einstimmig sozialrechtlich anerkannt! Das IVS wird daher im Herbst 2024 neben ebenfalls einen Kurs in Systemisch fundierter Psychotherapie für KJP anbieten und dieses Thema bei der kommenden Infoveranstaltung beleuchten.
  • Wichtige Info für die Studierenden im neuen Master: In einem Schreiben vom 12.5.23 bestätigte uns die Approbationsbehörde der Bayerischen Regierung, „dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Ausbildung nach der bis 31.08.2020 geltenden Rechtslage mit dem Abschluss eines Master-Studiengangs „Psychologie/Psychotherapie“ nach der PsychTh-ApprO grundsätzlich erfüllt sind. Hierbei wird es sich regelmäßig um einen Masterabschluss im Studiengang Psychologie sowohl mit einem Anteil an klinischer Psychologie in der Ausbildung als auch als Teil der Abschlussprüfung handeln. Zwingend zu beachten ist, dass der Studienbeginn (für den Bachelor; Anm. d. Verf.) der Absolventen vor dem 01.09.2020 gelegen haben muss.“ Das heißt, wer den neuen Master absolviert hat und keinen Platz für die 5-jährige neue Weiterbildung findet, kann auch die alte Ausbildung zum/r PP oder KJP in 3 oder 5 Jahren absolvieren.
    Folgende Information zum Approbationsstudiengang „Psychotherapie“ erhielten wir aktuell über den SAAP-Verteiler: bei einem aktuellen Treffen der PTK-Bayern mit dem Landesprüfungsamt (LPA) ging es auch um die Absolvierung der ‚alten‘ Ausbildungen nach dem Approbationsstudium Psychotherapie. Nach Einschätzung des LPA ist der Zugang zur alten Ausbildung (PP/KJP) möglich, wenn die Fristen der Übergangsregelung im PsychThG gewahrt sind (Der Studienbeginn für den Bachelorabschluss muss also vor dem 01.09.2020 gelegen haben!). Rechtlich sei der Weg allerdings voraussichtlich einfacher zu gewährleisten, wenn die jeweiligen Student*innen nach Master und Approbationsprüfung die Approbationsurkunde noch nicht beantragt haben. Die Möglichkeit zur Beantragung der Urkunde geht auch bei längerem Zuwarten nicht verloren. Die Aussage des Ministeriumsvertreters bei der letzten Delegiertenversammlung war so zu verstehen, dass mit dem Vorliegen der (neuen) Approbation eine zweite Approbation nicht erteilt werden könnte (allerdings besteht ja immer auch die Möglichkeit, eine Approbation zurückzugeben). Anfragenden Studierenden soll geraten werden, sich eine Auskunft beim Landesprüfungsamt einzuholen. Es fand bereits ein bundesweiter Austausch der Landesprüfungsämter zum Vorgehen in dieser Frage statt. Eine einheitliche Vorgehensweise wurde offenbar jedoch nicht beschlossen.
  • Neue Zugangsmöglichkeiten zur KJP-Ausbildung!
    In einem Schreiben vom 22.3.22 teilte uns die Prüfungsbehörde mit, dass man sich entschlossen habe, die Zugangsmöglichkeiten zur KJP-Ausbildung umzustellen. Das heißt konkret:
    „Ab sofort werden auch Abschlüsse von nicht-universitären Master-Studiengängen in Psychologie, die an staatlich anerkannten Hochschulen bzw. an staatlich anerkannten Fernhochschulen einschließlich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften absolviert worden sind, als Voraussetzung für den Zugang zur KJP-Ausbildung akzeptiert. Das gilt selbst dann, wenn das Fach „Klinische Psychologie“ nicht gelehrt und auch keine Prüfungsleistung erbracht wurde.“
    Dies ermöglicht es nun allen Master-Absolvent*innen im Fach Psychologie auch noch in der Zeit der Übergangsregelungen (bis 2032 bzw.2035) die KJP-Ausbildung zu beginnen, soweit sie den Bachelor vor dem 1.9.20 begonnen hatten. (Näheres siehe PsychThG-Rundschreiben der Regierung. PDF)
  • Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP)
    Eine überraschende und weitreichende Entscheidung!
    Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landesprüfungsämter hat am 15.05.2018 beschlossen, wie das Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 3 C 122.16 – 17.08.2017; http://www.bverwg.de/de/170817U3C12.16.0) künftig umgesetzt wird: Für die Zulassung zur Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeuten/in (PP) ist ein Master-Abschluss in Psychologie ausreichend und dieser muss nicht auf einem Bachelor-Abschluss in Psychologie aufbauen. Das Masterstudium muss mit einer Prüfungsleistung im Fach Klinische Psychologie abgeschlossen werden, wobei die Anzahl der erworbenen ECTS keine Rolle spielt. Auch die Dauer des Masterstudiums ist nicht von Bedeutung. Für die Zulassung zur/m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (KJP) wird zukünftig ein Master-Abschluss in Pädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften und Bildungswissenschaften notwendig und ausreichend sein.  Auch dieser muss nicht auf einem fachbezogenen Bachelor-Abschluss aufbauen (Schreiben des Landesprüfungsamts für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie der Regierung von Oberbayern vom 01.06.2018). Dies gilt auch für Abschlüsse an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums. Studienabschlüsse, die in Drittstaaten erworben wurden,  müssen zur Bewertung der Gleichwertigkeit bei der ZaB in Bonn eingereicht werden (ZaB = Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, 53012 Bonn, Postfach 2240).
    Unsere Graphik haben wir deshalb auch nun aktualisiert: Wie wird man eigentlich Psychotherapeut/in? (Eine aktualisierte Übersicht – PDF)
  • Zulassungsvoraussetzungen (Studiengänge und berufliche Abschlüsse) für die Ausbildung zum Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten in Bayern  (KJP)
    Achtung! Diese Ausbildung ist nach wie vor für Pädagogen und Sozialpädagogen möglich! Mit dem neuen Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz, welches ab 1. September 2020 in Kraft getreten ist, wird diese Ausbildung noch ca.12 Jahre nach dem alten Gesetz mit Übergangsbestimmungen möglich sein. So ist es im § 27 im neuen Gesetz (PDF) festgelegt. Wer vor dem 1. Sept. 2020 ein Bachelorstudium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften begonnen hat, kann die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten.
    Bitte ebenfalls beachten! Wer schon einen fachspezifischen Bachelor hat, kann auch noch nach dem 1. Sept. 2020 ein Masterstudium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften beginnen und ebenfalls danach die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten. 
    Danach wird man diesen Berufsabschluss und die Approbation nur noch über ein Studium der Psychotherapie an einer Universität (mit einem entsprechend hohen NC) erreichen können.
  • Die Gleichwertigkeit ausländischer Studiengänge klären wir über die Prüfungsbehörde (Regierung von Oberbayern) die bei Bedarf die  Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) in Bonn einbezieht.
  • Hinweise für ausländische Ausbildungskandidaten/innen: Alle Bewerber/innen mit ausländischen nicht-deutschsprachigen Vorbildungsnachweisen müssen ihre Sprachkenntnisse über ein entsprechendes Zertifikat nachweisen. Pressemeldung zur Gesundheitsministerkonferenz und den sprachlichen Kompetenzen von Psychotherapeuten und Ärzten (pdf)
  • Ausbildungsbausteine (Übersicht)
  • Möglichkeiten des Quereinstiegs
  • Doppelapprobation: Approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Fachkundenachweis für VT und Psychologiestudium können innerhalb der PP-Curricula über eine um 2/3 verkürzte Ausbildung die Approbation zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in erwerben.
  • Seminare, die von RollstuhlfahrerInnen besucht werden, finden in barrierefreien Räumlichkeiten statt.

Rahmenbedingungen

  • Dauer: Die Ausbildung kann am IVS in 3 Jahren (Vollzeit) oder 5 Jahren (Teilzeit) absolviert werden.
    Zur Zeit laufen 11 PP-Kurse und 6 KJP-Kurse am IVS. Bei manchen dieser Kurse ist auch ein Quereinstieg möglich.
  • Kapazitäten: Das IVS kann als größtes Ausbildungsinstitut in Bayern jährlich bis zu 111 Ausbildungsteilnehmer*innen in die Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeuten/in aufnehmen. In der Regel werden diese auf 3 – 4 (Ausbildungsgruppen (Kurse) pro Jahrgang aufgeteilt. Das gilt auch für die Ausbildung zur/m Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten/in, für die das IVS 77 Ausbildungsplätze hat. Ist die Nachfrage in einem Anfangssemester besonders groß, dann werden die Teilnehmer in kleinere Kursgruppen aufgeteilt (Platzzahlen der staatlich anerkannten bayerischen Ausbildungsstätten PDF).
  • Beginn: Beginn des Theoriecurriculums ist im April oder Oktober jeden Jahres. Mit anderen Ausbildungsteilen (Selbsterfahrung und praktischer Tätigkeit) kann auch schon früher begonnen werden. Aufgrund der großen Nachfrage haben wir uns entschlossen sowohl im April als auch im Oktober jeden Jahres einen neuen Kurs zu beginnen.
  • Orte: Institut für Verhaltenstherapie, Verhaltensmedizin und Sexuologie (IVS) in Nürnberg/Fürth und die kooperierenden Einrichtungen in Aschaffenburg, Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Dresden, Erlangen, Fürth, München, Neustadt, Nürnberg, Regensburg, Straubing, Würzburg, u.v.a. auch im Norden Deutschlands
  • Rechtliches: Die Ausbildung entspricht dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG; Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung )
    und wird auf der Grundlage der 
    Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten )
    Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV;  Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ) durchgeführt.
  • Psychotherapierichtlinien (G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss): http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien
  • Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP): http://www.impp.de/
    (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, welche den Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung erarbeitet. Hier finden sich Prüfungstermine, Gegenstandskatalog und Beispielfragen für die staatliche Prüfung).
  • Prüfungsbehörde: Ausbildung, Prüfungsanmeldung und Antrag auf Approbation in Bayern: Prüfungsbehörde (Regierung v. Oberbayern)
  • Zulassungsverordnung: ZV Vertragsärzte (buzer.de)
    (Sie gilt für den Eintrag ins Arztregister und ebenso für die Niederlassung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.)
  • Weitere Links: zu ausbildungsrelevanten Seiten im WWW

Bewerbung

Ausführliche Infopakete für die Ausbildungen zum Pschologischen sowie Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Verhaltenstherapie und systemischer Therapie gibt es hier

Nähere Informationen erhalten Sie durch ein kostenloses Vorstellungsgespräch:

  • Anmeldung zu einem individuellen Informationsgespräch
    PP: in Nürnberg (bei Frau Dr. S. Poppek) oder in der in Fürth (bei Herrn Dr. Dorrmann) (PDF-Formular)
    KJP: in Fürth bei Herrn Dr. A. Rose (PDF-Formular)
    ST: in Fürth bei Frau Skoupy (PDF-Forumular)

Adressen

IVS-Verwaltung (PP):
Psychotherapeutische Ambulanz des IVS für Erwachsene
Rudolf-Breitscheid-Str. 41-43, 4. OG
90762 Fürth
Tel.: 0911-975607-350
theorie-pp@ivs-nuernberg.de

IVS-Verwaltung (KJP):
Psychotherapeutische Ambulanz des IVS für Kinder- und Jugendliche
Rudolf-Breitscheid-Str. 41-43, 1. OG
90762 Fürth
Tel.: 0911-975607-450
theorie-kjp@ivs-nuernberg.de

IVS-Verwaltung (ST):
Systemisch fundierte Ausbildung
Rudolf-Breitscheid-Str. 41-43
90762 Fürth
Tel.: 0911-975607-650
theorie-st@ivs-nuernberg.de