Weiterbildung Gruppenpsychotherapie



        

Fachkunde in Gruppenpsychotherapie am IVS

zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung von verhaltenstherapeutisch fundierter Psychotherapie in Gruppen nach dem Leistungsinhalt der GOP 35543-35549 sowie 35553-35559 des EBM

(Stand: 12.11.2024)

Vorbemerkungen: Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird hierfür bundesweit folgendes gefordert: – Die Erfüllung der Fachkunde in Verhaltenstherapie für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche – Mindestens 80 Stunden (à 50 Min.) verhaltenstherapeutisch fundierte Selbsterfahrung in der Gruppe – Mindestens 48 Stunden (à 45 Min.) Theorie der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik – Mindestens 120 Stunden (à 50 Min.) kontinuierliche verhaltenstherapeutisch fundierte Gruppenbehandlung unter Supervision mit mindestens 30 Stunden*), wobei die idR nach jeder 2. Doppelstunde Gruppentherapie eine Supervisionsstunde erfolgen sollte (Eine Festlegung auf Einzel- oder Gruppensupervision wird in den Richtlinien hier nicht vorgenommen.)

Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gem. § 6 Psychotherapeuten-Gesetz erworben worden sein.

*) nach den Psychotherapierichtlinien (auch wenn zeitweise andere Angaben von der KV veröffentlicht wurden.)

Dauer: Die Gruppenpsychotherapieausbildung am IVS führt über 3 Wochenendseminare (à 16 Stunden) zum Nachweis der Theorie. Für schon Approbierte ist es möglich 3 entsprechend gekennzeichnete Seminare („GP“ od. „GT“) aus laufenden Ausbildungscurricula (PP-Ausbildung oder KJP-Ausbildung) als Gast zu besuchen.
Hierfür wenden Sie sich bitte an Frau Gabi Summers (0911/975607-501).

Die Selbsterfahrung kann durch Nachweis anerkannt werden, wenn mindestens 80 Stunden Gruppenselbsterfahrung (VT) an oder über anerkannte/n Ausbildungsstätten gem. § 6 Psychotherapeuten-Gesetz erworben worden sind oder diese an 4 Wochenenden (à 20 Stunden) am IVS absolviert werden.

Die verhaltenstherapeutisch fundierte Behandlung von Patienten in Gruppen (120 Stunden) erfolgt in unseren Ambulanzen in Fürth, in kooperierenden Lehrpraxen oder in der Praxis des schon approbierten Teilnehmers der Weiterbildung. Die Abrechnung der Sitzungen erfolgt quartalsweise über das IVS.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Gabi Summers (0911/975607-501).

Die Supervision kann von den Teilnehmern in Gruppen bei anerkannten Supervisoren organisiert werden. Die Supervision kann aber auch individuell von den Teilnehmern vor Ort z.B. als Einzelsupervision bei anerkannten Supervisoren abgeleistet werden. Supervisoren, die für verhaltenstherapeutisch fundierte Gruppenpsychotherapie anerkannt sind, finden Sie auf unserer Supervisorenliste mit dem Kürzel „GP“ gekennzeichnet.

Informationen für Ausbildungskandidaten/innen am IVS: Die Bausteine für das Theoriecurriculum (48 Std. Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik) können auch über Seminare aus dem Curriculum „Kognitive Therapie / Verhaltenstherapie“ bzw. dem Curriculum „Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen“ abgedeckt werden. Ausbildungskandidaten des IVS können somit diese 48 Stunden mit ihren Teilnahmebescheinigungen an entsprechenden Seminaren zum Thema Gruppenpsychotherapie nachweisen. Notwendig hierzu sind ein allgemeines Seminar für zieloffene Gruppen und Gruppendynamik sowie zwei Seminare zu störungsspezifischen Ansätzen in der Gruppenspsychotherapie. Diese Seminare sind in den Semesterplänen (s. Seminarpläne) oder in den Terminkalendern (s. bei Terminkalender-PP und Terminkalender-KJP) mit „GP“ gekennzeichnet.

Die 80 Stunden (à 50 Min.) verhaltenstherapeutisch fundierte Selbsterfahrung in der Gruppe wird über die Ausbildung am IVS abgedeckt und kann mit der entsprechenden Bescheinigung der Selbsterfahrungsleiter oder über eine äquivalente Bescheinigung aus einen anderen staatlich anerkannten Institut anerkannt werden.

Externe Interessenten/innen: Diese können die Bausteine für das Theoriecurriculum (48 Std. Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik) inzwischen auch als Gäste in den Seminaren aus dem „Curriculum Kognitive Therapie / Verhaltenstherapie des IVS“  oder aus dem „Curriculum Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen des IVS“ abdecken. Hierfür ist das allgemeine Anmeldeformular (per Post oder Fax) notwendig:
Anmeldeformular-allgemein (PDF)

Inhalte: Allgemeine Grundlagen – Indikation – Kontraindikation – Motivationsprobleme – Diagnostik in Gruppen – Spezifische Ressourcen von psychotherapeutischen Gruppen – Verhaltenstherapeutische Grundlagen für die Therapie in Gruppen, zieloffene Gruppen, interaktionelle Gruppen, standardisierte Trainings – Gruppendynamik, Gruppenprozesse und –phasen in psychotherapeutischen Gruppen – Umgang mit schwierigen Gruppensituationen, Krisen und Konflikte

Zieloffene Gruppen: Problemlösegruppen, Selbstmanagement und Selbstkontrolle

Störungsorientierte Gruppen (Auswahl): Training sozialer Kompetenzen – Training emotionaler Kompetenzen – Angstbewältigungsgruppen, Therapie der Depression, Essstörungen – Dialektisch-Behaviorale Therapie der Borderline-Störung (DBT-Gruppen), Gruppentrainings für Menschen mit Psychosen, – mit psychosomatischen Problemen, – mit chronischen Schmerzen, mit körperdysmorpher Störung, verhaltensmedizinische Gruppen (Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Neurodemitis, Tinnitus, Stressbewältigung u.a.)

Entspannungsgruppen und reine psychoedukative Gruppen sind keine psychotherapeutischen Gruppen im Sinne der geforderten Fachkunde.

Ort der Veranstaltung: Institutsambulanzen des IVS in Fürth

Leitung: Dr. phil. Wolfram Dorrmann

Zielgruppen: Psychologische Psychotherapeuten – Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – Ärztliche Psychotherapeuten

Kosten: 1080 Euro für die Theorieseminare (3 x 360 Euro)

Info: E-Mail: info@ivs-nuernberg.de oder Tel. der Institutsambulanz des IVS: 0911-975607-501

Aktuelle Pressemitteilung des G-BA: Angebot von Gruppentherapie bei Kindern und Jugendlichen wird künftig erleichtert

Berlin, 18. April 2013 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin zwei Regelungen zur Gruppenpsychotherapie aktualisiert und vereinfacht. Die beschlossenen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie beinhalten zum einen die Verringerung der Mindestteilnehmerzahl in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppenpsychotherapie von Kindern und Jugendlichen von sechs auf drei Teilnehmer. Eine weitere Änderung der Richtlinie sieht vor, dass eine Verhaltenstherapie künftig auch als alleinige Gruppenpsychotherapie, und nicht nur in Verbindung mit Einzeltherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden kann.

„Die Verringerung der Mindestteilnehmerzahl für die Gruppentherapie trägt altersspezifischen Entwicklungsbedingungen und den besonderen therapeutischen Erfordernissen bei Diagnosen wie ADHS, Autismus oder Verhaltensstörungen Rechnung. Besonders bei der Gruppenbehandlung von Kindern und Jugendlichen kann eine geringere Gruppengröße sinnvoll und sachgerecht sein. Die weitere Änderung der Richtlinie vollzieht die konzeptionelle Weiterentwicklung der verhaltenstherapeutischen Gruppentherapie nach und verankert diese in der Versorgung von GKV-versicherten Patientinnen und Patienten“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Psychotherapie.

Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu gewinnen, war im zuständigen Unterausschuss eine Expertenbefragung von Gruppenpsychotherapeutinnen und Gruppenpsychotherapeuten vorausgegangen, deren Ergebnisse in die Richtlinienänderung des G-BA eingeflossen sind.

Der G-BA bewertet im Auftrag des Gesetzgebers psychotherapeutische Behandlungsformen – ebenso wie andere medizinische Methoden – nach einem festgelegten Verfahren. Überprüft wird dabei, ob psychotherapeutische Verfahren, Methoden oder Techniken medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind und ob sie für Patientinnen und Patienten einen wissenschaftlich belegten Nutzen haben.

GKV-Versicherte haben derzeit Anspruch auf Kostenübernahme von psychoanalytisch begründeten Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie sowie Verhaltenstherapie.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zunächst zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und die tragenden Gründe sind auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

 http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/