Fortbildung Gerichtsgutachterfortbildung



        

Gerichtsgutachter/in – Forensische/r Sachverständige/r

Gerichtsgutachterfortbildung für Bereiche wie Strafrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Zivilrecht u. Verwaltungsrecht zu Themen wie Glaubhaftigkeit, Schuldfähigkeit, Prognose, Trauma- und Unfallfolgen, Geschlechtsidentität, Berentung, Behinderungsgrad, Geschäftsfähigkeit u.a.

Leitung:  Dr. Andreas Rose

NEU: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen finden Sie nun hier  einige der häufigsten Fragen (FAQs) zu diesem Curriculum als PDF.
Gerne stehen wir Ihnen  aber auch während unserer Bürozeiten persönlich zur Verfügung. (0911-975607-201 oder -203).
Per EMail erreichen Sie uns wie folgt: Fort-Weiterbildung@ivs-nuernberg.de.

Das Curriculum ist für Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie für Psychotherapeuten in Ausbildung (PP und KJP), die die Qualifikation „Forensischer Sachverständiger“ einer Landespsychotherapeutenkammer anstreben (entsprechende Richtlinien gibt es in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrheinwestfalen, Rheinland- Pfalz, Hessen, Bremen, Saarland, ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Sachsen- Anhalt).

Es gibt unterschiedliche Richtlinien zur Sachverständigenzertifizierung: Die Ärztekammern kennen einen Zusatztitel „Forensische Psychiatrie“. Die Psychotherapeutenkammern haben eine Richtlinie erarbeitet, an welcher sich dieses Curriculum orientiert. Herr Dr. Andreas Rose hat als Forensikbeauftragter der PTK Bayern eine Arbeitsgruppe des Länderrates geleitet, die diese Richtlinie inhaltlich ausgearbeitet hat. Im folgenden Link finden Sie die…

Fortbildungsrichtlinie zur gutachterlichen Tätigkeit im Bereich der Forensik für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 13. Oktober 2011, zuletzt geändert am 25. Oktober 2012

Da die Länderkammern zurzeit eine unterschiedliche Stundenanzahl vorschreiben, bietet das IVS die folgende Modularform an, so dass jeder Teilnehmer entsprechend seiner Kammervorgaben die Veranstaltungen auswählen kann. Aktuell handelt es sich um das umfassendste Veranstaltungsangebot dieser Art im deutschen Sprachraum.

Psychotherapeutenkammern, die zu dieser Qualifikation eine Weiterbildungsordnung haben, lassen inbesondere theoretische Anteile der Weiterbildung auch delegieren. Das heißt, dass Theorieseminare, die vom IVS hier angeboten werden, anerkannt werden können, wenn ein Weiterbildungsinstitut des anderen Bundeslandes dies bescheinigt. So wird dies z.B. von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz für die Weiterbildung „Rechtspsychologischer Sachverständiger“ gehandhabt.

Das Curriculum am IVS besteht aus einem Grundlagenmodul, Spezialisierungsmodulen und Vertiefungsmodulen. Es deckt die Anforderungen und Inhalte aller deutschen Psychotherapeutenkammern des Titels „Forensischer Gutachter/Gerichtsgutachter“   ab und bietet die Möglichkeit, umfangreiche Kenntnisse auf folgenden Rechtsgebieten zu erwerben bzw. zu vertiefen: Grundlagen der Begutachtung für Straf- und Strafvollstreckungsrecht, Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht, Glaubhaftigkeit, Transsexualität, Aussagetüchtigkeit und Familienrecht.

Neben Interessenten an einer Zertifizierung zur/m Sachverständigen (z. B. durch die entsprechende Landespsychotherapeutenkammer) sind die Seminare auch für Psychologen geeignet, die sich in Weiterbildung zum „Rechtspsychologe BDP/DGPs“ befinden. Einzelne Seminare sind zudem für Ärzte und Juristen fortbildungsrelevant und kompetenzerweiternd. Selbstverständlich werden für alles Seminare bei den zuständigen Kammern auch Fortbildungspunkte beantragt.

Das Grundlagenmodul ist besonders geeignet für approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus pädagogischer Fachrichtung sowie für Psychologen, die im Rahmen ihres Universitätsstudiums entsprechende rechtspsychologische Seminare nicht besuchen konnten. Haben Sie vor, z.B. im Bereich des Familienrechtes tätig zu werden, so empfiehlt sich, neben dem Grundlagenmodul, die Seminare, die für Modul 4 geeignet sind, zu buchen. Kennen Sie sich bereits die Grundlagen der Sachverständigkeit und können das mit entsprechenden Teilnahmebescheinigungen belegen, so müssen Sie nur Modul 4 buchen.

Die Kosten für ein 2-tägiges Seminar betragen 310 Euro. Die ermäßigte Gebühr für ehemalige und aktuelle Ausbildungsteilnehmer*innen des IVS beträgt 280 Euro.

Die Module als auch die Seminare können einzeln oder zusammen gebucht werden.

Übersicht der Module:

Modul 1: Grundlagenmodul (G)

Modul 2: Sozial- Zivil- und Verwaltungsrechtliche Begutachtung (SZV) (mind. 80 Std. für die Anerkennung des PTK als SV erforderlich)

Modul 3: Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage (GL) (mind. 80 Std. für die Anerkennung des PTK als SV erforderlich)

Modul 4: Familienrechtliche Begutachtung (F) (mind. 80 Std. für die Anerkennung des PTK als SV erforderlich)

Modul 5: Straf(Vollstreckungs)recht (S)

Seminartermine für die verschiedenen Module finden Sie unter der  ONLINE-Anmeldung (s.u.) sowie auch ausführliche Seminarbeschreibungen, Informationen zu den Dozenten*innen und Kosten.

SupervisorenInnen für die Fortbildung zum/zur Forensischen Sachverständigen finden Sie mit „FS“ gekennzeichnet auf unserer Supervisoren-Liste

Rückfragen zur Supervision und zur Akquise von Gutachtensaufträgen richten Sie bitte an fort-weiterbildung@ivs-nuernberg.de. Falls erforderlich und gewünscht, ist ein individuelles Gespräch mit Herrn Dr. Rose ebenfalls möglich.

Zur ONLINE-Anmeldung (auch für kurzfristige Anmeldungen)

Bitte verwenden Sie das allgemeine Anmeldeformular (PDF) nur, wenn die Online-Anmeldung aus technischen Gründen gerade nicht verfügbar sein sollte:
Formular (PDF) für Anmeldung per Post oder Fax

 

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