Fortbildung EMDR Ergänzungsqualifikation



        

EMDR-Ergänzungsqualifikation

in Kooperation mit dem Institut für Traumabewältigung ITB – (35075 Gladenbach-Friebertshausen)

Leitung: Dr. Wolfram Dorrmann u. Dr. Georg Pieper

(Stand: 29.11.2023)

Unsere Ausbildungskandidaten aber auch extern Interessierte und schon approbierte Kollegen/innen können ab sofort auch das Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) als Ergänzungsqualifikation für die Psychotherapie erwachsener Patienten erwerben. Der isolierte Erwerb der Methode muss natürlich auf der Grundlage einer fundierten Ausbildung, die das Wissen und die therapeutische Kompetenz bezüglich der Behandlung traumatisierter Patienten gesehen werden. So werden Kenntnisse über Ätiologie und Diagnostik von PTSD, dissoziativen Störungen etc. und über deren Behandlung im Rahmen eines schon praktizierten Therapieverfahrens (verhaltenstherapeutisch, tiefenpsychologisch oder systemisch fundierte Psychotherapie oder Psychoanalyse) vorausgesetzt.

AKTUELL: Unsere Dozentin Dr. Marion Schowalter hat die Technik des EMDR in der ZDF-Dokumentation Terra Xplore vorgestellt. Titel der Sendung „Schluss mit belastenden Erinnerungen“

ZDF Sendetermin 4. Juni 2023 – jetzt schon in der ZDF Mediathek ansehen:
https://www.zdf.de/dokumentation/terra-xplore/schluss-mit-belastenden-erinnerungen-100.html


Erforderliche Bausteine für die EMDR-Zusatzqualifikation

40 Stunden Theorie:

16 Stunden zur Traumatherapie (z.B. durch ein Seminar bei Georg Pieper, Wolfram Dorrmann, Dorothea Weinberg, Michael Roth o.a.)

Zusätzlich werden Kenntnisse zu Dissoziativen Störungen erwartet (am besten ein Seminar bei Gerti Skoupy zum Thema „Dissoziative Störungen: Ätiologie Diagnostik und Therapie“).

16 Stunden zu Theorie und Training des Eye Movement Desensitization and Reprocessing – EMDR (z.B. durch ein Seminar bei Bruno Waldvogel, Georg Pieper, Gerti Skoupy o.a.)

8 Stunden Trainingsseminar zur Praxis des EMDR (Gerti Skoupy, Georg Pieper)

40 Stunden Praxis:

Nach diesen Seminaren geht es um die supervidierte Behandlung von Patienten bei denen unter anderem auch EMDR indiziert ist. Nötig sind hier 40 Stunden Einzeltherapie mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten. Um Missverständnisse zu vermeiden: in jeder dieser 40 Sitzungen muss EMDR zum Einsatz gekommen sein, wobei mit „Behandlungsabschnitten“ mehrere aufeinander folgende Sitzungen gemeint sind.

10 Stunden Supervision:

Die Supervision muss sich auf diese mit EMDR durchgeführten Einzeltherapien beziehen. Damit gewährleistet werden kann, dass Behandlungsverläufe supervidiert werden, können die 10 Stunden Pflichtsupervision nicht in einer einzigen Blockveranstaltung abgeleistet werden. Werden 2 Supervisionsblöcke in der Gruppe (z.B. 2 x 4 Stunden) an einem Tag gebucht, dann sind für eine Anerkennung der Supervision noch weitere, ggf. (Einzel-)Supervisionstunden notwendig,  in denen der Verlauf der Behandlungen transparent gemacht und reflektiert werden kann.

Einzel- und Gruppensupervision können derzeit mit Gerti Skoupy (praxis.skoupy@t-online.de), Georg Pieper (info@georg-pieper.de) und ab sofort auch mit Marion Schowalter (schowalter@uni-wuerzburg.de) auch individuell vereinbart werden. Auf der Supervisorenliste sind alle mit „EMDR“ gekennzeichneten Personen auch SupervisorenInnen für EMDR. Zwischen Einzel- oder Gruppensupervision wird nicht unterschieden.

Kosten:

Die Kosten orientieren sich an den aktuellen IVS-Gebühren für Fort- und Weiterbildungen:

Seminartag 180 Euro / 8 WE (162 Euro für ehemalige und aktuelle Ausbildungskandidaten/innen des IVS )

Einzelsupervision 107 Euro / WE Gruppensupervision: 136 Euro / 4 WE bei vier Teilnehmer*innen (f. IVS-Teilnehmer 120,- Euro)

Seminare und Supervision zum EMDR

als Zusatzqualifikation für Ausbildungskandidaten/innen des IVS und für schon schon approbierte Psychotherapeuten/innen werden am IVS in Fürth und am ITB in Friebertshausen (IVS-Lehrpraxis Dr. Georg Pieper und Institut für Traumabewältigung) angeboten.

Anmeldung zum EMDR-Seminarangebot am IVS: Seminarbeschreibungen, Informationen zu den Dozenten*innen und Kosten finden sich nun auf der

Seite für die ONLINE-Anmeldung (auch für kurzfristige Anmeldungen)

Bitte verwenden Sie das allgemeine Anmeldeformular (per Post oder Fax) nur dann, wenn die Online-Anmeldung gerade nicht verfügbar sein sollte: Anmeldeformular-allgemein (PDF)

 


 

Grundlage für dieses Angebot ist die Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung Psychotherapie-Vereinbarung § 5 Absatz 8 sowie § 6 Absatz 7.

Hier wird EMDR als Methode zur Therapie posttraumatischer Belastungsstörungen bei Erwachsenen als Einzeltherapie als ein weiteres anerkannte Behandlungsverfahren gemäß der Psychotherapie-Richtlinie genannt.

„Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) kann bei Erwachsenen mit Posttraumatischen Belastungsstörungen als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder analytischen Psychotherapie Anwendung finden. Die Anwendung setzt eine hinreichende fachliche Befähigung voraus, das heißt eine Qualifikation in der psychotherapeutischen Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung einschließlich der Methode EMDR. Das Nähere ist entsprechend § 27 in der Psychotherapie-Vereinbarung zu bestimmen.“

Die Genehmigung wird für die Durchführung der Methode EMDR in dem Psychotherapie-Verfahren erteilt, für das die Erfüllung der in diesem Absatz geforderten Voraussetzungen an die Qualifikation nachgewiesen wurde.

Antragsberechtigt: Psychologische Psychotherapeuten sowie ärztliche Psychotherapeuten die an der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen oder teilnehmen möchten

Fachliche Anforderungen: Nachweise der Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) oder nach § 2 (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) oder nach Abs. 3 (Verhaltenstherapie) der Psychotherapie-Vereinbarung

Im Folgenden der Wortlaut des §5 Abs. 8 bzw. §6 Abs. 7 der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung, Stand: 15. Januar 2015):

„7) EMDR als Methode zur Therapie posttraumatischer Belastungsstörungen bei Erwachsenen als Einzeltherapie

– durch Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) oder nach Abs. 2 (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) oder nach Abs. 3 (Verhaltenstherapie)

und

– durch die Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen, aus denen sich ergibt, dass Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung und der EMDR erworben wurden. Ist im Rahmen der Ausbildung diese Qualifikation nicht erworben worden, ist nachzuweisen, das in mindestens 40 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Traumabehandlung und EMDR erworben wurden und mindestens 40 Stunden Einzeltherapie, mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten, unter Supervision von mindestens 10 Stunden mit EMDR durchgeführt wurden. Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 Psychotherapeuten-Gesetz erworben worden sein.

Die Genehmigung wird für die Durchführung der Methode EMDR in dem Verfahren erteilt, für das die Erfüllung der in diesem Absatz geforderten Voraussetzungen an die Qualifikation nachgewiesen wurde.“

Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2085/

Zur Pressemitteilung des G-BA: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/557/