Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:
Ausbildungsvergütung und -kosten am IVS
(Stand: 02.12.2024)
Auf Grund der Gemeinnützigkeit ist das IVS nicht berechtigt Gewinne zu erwirtschaften, so dass die Ausbildungen immer nur kostendeckend kalkuliert sind.
Erhöhung der Vergütungen für Ausbildungsteilnehmende:
Ab dem 1.1.2024 wurde der Orientierungspunktwert der EBM-Ziffern erhöht und mittlerweile sind die Verträge der SAAP mit den Kassen umgesetzt, weshalb wir die Honorierung rückwirkend aktualisiert haben. Da an der Erhöhung der Gebühren für psychotherapeutische Leistungen auch die Ausbildungskandidaten in gleichem Maße beteiligt sind, entstehen am Ende natürlich auch wieder entsprechend höhere Überschüsse.
Mit der aktuellen Reform des Psychotherapeutengesetzes fordert der Gesetzgeber für die ambulante Weiterbildung, dass Ausbildungsinstitute zukünftig mindestens 40% der durch PiW (Psychotherapeuten in Weiterbildung) erwirtschafteten Leistungen an diese auszahlen müssen. Das IVS liegt und lag hier mit 50% allerdings schon immer über dieser jetzt neu geregelten Vergütungsquote!
Da in die Berechnung der Einnahmen nur die psychotherapeutischen Sitzungen (ohne die zu erstattenden Tests, Übende Verfahren, Grundpauschalen, Zuschläge zu Akutbehandlungen, Krisensitzungen etc.) einbezogen sind, ist dieses Ergebnis sogar noch etwas unterschätzt. (Hier die aktuellen Finanzierungs/Ausbildungskosten-IVS als PDF)
Weitere Verdienstmöglichkeiten bestehen im Erwerb der Fachkunde für folgende Bereiche:
- Ab 1.1.25 gelten für die in 2025 neu beginnenden Ausbildungskurse folgende Regelungen für den Erwerb der Fachkunde „Gruppenpsychotherapie“: Mit der Durchführung von 120 Stunden verhaltenstherapeutisch fundierte Behandlung von Patienten in Gruppen ergibt sich bei einer Erstattung von 50% der regulären Vergütung, eine zusätzliche Einnahme von 10.042 € bis zu 17.495 € (je nach Gruppengröße, 3 – 9 Teilnehmende). Davon abzuziehen sind hier ebenfalls die dafür notwendigen 40 Stunden Gruppensupervision von 1.360 € (40 x 34 €). Die fachkundespezifischen 48 Theoriestunden sind im jeweiligen Curriculum schon enthalten.
- Fachkunde „Verhaltenstherapeutisch fundierte Behandlung von Kindern und Jugendlichen“ (für Psychologische Psychotherapeut:innen in Ausbildung). Hier können weitere 180 Behandlungsstunden erbracht werden, wodurch mindestens weitere 9.000 € verdient werden können. Davon abzuziehen sind hier ebenfalls die 45 Stunden Gruppensupervision mit einem Gesamtbetrag von 1.700 €. (50 x 34 Euro).
Somit sind, bei Erwerb zusätzlicher psychotherapeutischer Fachkunde, zusätzlich zu dem o.g. Überschuss von ca 34.000 € (s. Tabelle) noch weitere Einnahmen in Höhe von bis zu 25.000 € (nach Abzug von Theorie- und Supervisionskosten) möglich.
Die Verdienstmöglichkeiten während der Praktischen Tätigkeit (PT-1 = 1200 Std. und PT-2 = 600 Std.) müssten eigentlich dann auch noch addiert werden. Da diese, je nach Klinik bzw. Ausbildungsassistenz, jedoch sehr unterschiedlich ausfallen, haben wir sie nicht in diese Aufstellung einbezogen. Mit der aktuellen Reform des Psychotherapeutengesetzes wurde allerdings nun eine Regelung auf den Weg gebracht, die beinhaltet, dass ab der Gültigkeit des Gesetzes (1. Sept. 2020) alle noch nach der alten Ausbildung in PT1 und PT2 tätigen PiAs ein Honorar von mindestens 1.000 Euro (brutto) monatlich für diese Tätigkeit (für eine ca. 26-Stunden-Woche) erhalten müssen (siehe hierzu auch: Vergütung in unseren kooperierenden Kliniken)
Übernahme der Versicherungskosten durch das IVS:
Der Gesetzgeber hat leider versäumt, die Behandlung von Patienten durch Ausbildungsteilnehmer im Sinne der zivilrechtlichen Haftung präzise zu regeln. Aus diesen Gründen hat das IVS einen speziellen Versicherungsvertrag zur Berufshaftpflicht abgeschlossen, der in Streitfragen der zivilrechtlichen Haftung die Ausbildungsteilnehmer:innen absichert und sie nicht in einem rechtsunsicheren Raum zurücklässt.
Das IVS finanziert für alle Ausbildungsteilnehmer/innen über die gesamte Ausbildungszeit eine Unfall- und eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Berufshaftpflichtversicherung für die Patientenbehandlungen in Praktischen Tätigkeit (PT1 / PT2) und in der Praktischen Ausbildung.
Weitere Hinweise:
Extrem günstige Ausbildungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können von PiAs in Vollzeitausbildung (3J) beim Bundesverwaltungsamt http://www.bva.bund.de/ unter dem Thema „Bildungskredit“ dort zu „Antragsvordrucke“ direkt auf der Homepage online beantragt werden. Der Bildungskredit soll Studierenden, die entweder kein oder nicht ausreichend BAföG bekommen können, unter die Arme greifen und das Studium sichern und beschleunigen. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, seiner Eltern oder des Ehepartners spielen keine Rolle. Die Zinsen sind aktuell sehr attraktiv (0,77%, Stand 01.04.2019).
Sollte in ungerechtfertigter Weise eine Ablehnung erfolgen, ist Widerspruch einzulegen und mit Frau Seng vom Bundesministerium für Bildung und Forschung Rücksprache zu halten (Schreiben vom 8.12.2004). Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Hier wird für Schüler und Studierende, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, während der Ausbildung Förderungen nach dem BAFöG für den eigenen Lebensunterhalt zu beziehen; hier die dazu vorliegende Verordnung.
Durch die Zugehörigkeit zum Institut bestehen darüber hinaus Vergünstigungen bei der Benutzung von Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn AG im Rahmen der Ausbildung.
Übrigens: Ausbildungskosten sind Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Weiterbildung nun als Werbungskosten und nicht mehr, wie bisher, als Sonderausgaben zu betrachten sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können, was die Ausbildungskosten indirekt senkt. (Weitere Infos finden Sie in der Finanztest 3/2003). Diese Kosten sind (auch als „Verlustvortrag“ für die Zeit nach der Ausbildung) steuerlich absetzbar.