Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:
Praktische Tätigkeit – PT2
(nach § 2 PsychTh-AprV bzw. KJPsychTh-APrV)
Kooperierende Lehrpraxen und Ausbildungsambulanzen (Stand: 2.9.14)
Für die Ableistung der „Psychosomatikstunden“ im Rahmen der praktischen Tätigkeit (PT2) gemäß §8 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und dem § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten sowie entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten steht eine große Anzahl von Kooperationspraxen zur Verfügung. In diesen Praxen ist auch eine vom/von der Praxisinhaber/in bezahlte Tätigkeit als Ausbildungsassistent/in nach den jeweiligen Bestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung möglich.
Diese Praxen stehen zum Teil auch als Lehrpraxen für die Praktische Ausbildung (PA) gemäß § 4 PsychTh-AprV bzw. KJPsychTh-APrV) zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten können beim Einstieg in die praktische Tätigkeit bzw. praktische Ausbildung im IVS-Büro erfragt werden.