Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:
Praktische Tätigkeit – PT1 – PT2
Kooperierende Kliniken
(Stand: 18.11.2024)
für die Ableistung der praktischen Tätigkeit (= PT1) gemäß § 8 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und dem § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten sowie entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (= 1200 Stunden Psychiatrie; Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können davon bis zu 600 Stunden auch in der Praxis eines Kinder- und Jugendlichenpsychiaters oder eines Facharztes für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie absolvieren, der im Sinne des §2 Absatz 2 Punkt 1 über eine Weiterbildungsermächtigung verfügt.)
und
für die Ableistung der praktischen Tätigkeit (= PT2) gemäß § 8 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und dem § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten sowie entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (= 600 Stunden Psychosomatik/Psychotherapie).
Wichtige Hinweise:
Nach einer Mitteilung unserer Prüfungsbehörde (damals Regierung von Unterfranken, seit 2015 Reg. v. Oberbayern) können in Bayern die 1200 Stunden Psychiatriezeit (PT1) in 8 Monaten, bzw. die 600 Stunden Psychosomatik (PT2) in 4 Monaten absolviert werden. Diese Regelung kommt sicherlich manchen Teilnehmern entgegen, da man mit einer 40-Stunden-Woche dann schneller am Ziel ist.
Wer sich diese zeitliche Be- oder sogar Überlastung ersparen möchte, kann bei der „Vollzeitform“ der Ausbildung in der Praktischen Tätigkeit von einer 26-Stunden-Woche ausgehen. Genau dafür ist nämlich das monatliche Honorar von 1000 Euro (brutto) vorgesehen, welches seit 1.9.2020 von den Kliniken bezahlt werden muss (Siehe Punkt 11 der Bundestag-Drucksache-19-21270). Die Kliniken lassen sich diese Gelder nach dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz in Verbindung mit der Änderung der Bundespflegesatzverordnung https://www.buzer.de/11b_PsychThG_Reform.htm) von den Krankenkassen erstatten. Siehe dazu auch die Ausführungen der Bundespsychotherapeutenkammer (PDF) und die PiaNews 2020-2 (PDF).
Wer die praktische Tätigkeit parallel zur Theoriezeit (am IVS als Wochenendkurse) absolviert, ist (im Sinne der Psychohygiene) gut beraten, wenn er die PT in dieser Form, also weniger kompakt gestaltet. Zum Beispiel könnte dann bei 26 Stunden pro Woche die Möglichkeit von arbeitsfreien Tagen vor und/oder nach einem Theoriewochenende bestehen.
Die Ableistung der PT in der Forensik ist nun ebenfalls möglich.
Eine von PiAs gepflegte bundesweite Kinik-Liste mit persönlichen Bewertungen und Kommentaren findet sich hier: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1AXVVwLa7v77wD3YyVAhs-Nq0gOoLBTydfvWGyY8glhk/edit?fbclid=IwAR2grafeRIJ2OttMucb-1d1704LcUX3OhOec_KJ1Yr7zuB7w0Yt9nVQr974#gid=0
Kooperationskliniken des IVS: Im Anschluss findet sich unsere aktualisierte Liste der an unseren Ausbildungen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in und zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in bisher mitwirkenden psychiatrisch-klinischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Einrichtungen (nach aufsteigenden Postleitzahlen sortiert und zum Teil mit den Namen der jeweiligen Ansprechpartner):