Deutsch-Sprachvoraussetzungen
für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen
für die Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in und zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in
Stand: 26.1.17
Da nicht nur die Ausbildung am IVS sondern auch Psychotherapie selbst in hohem Maße sprachgebunden sind, müssen für diese Ausbildung grundsätzlich sehr gute Deutschkenntnisse vorliegen. Wir wollen einerseits ausländische Bewerber/innen fördern, damit auch ihre ausländischen Mitbürger/innen zukünftig häufiger psychotherapeutische Behandlungen in ihrer Muttersprache erhalten können. Aus dem gleichen Grund wollen wir rechtzeitig dafür sorgen, dass das Ausbildungsziel für diese Bewerber/innen auch in der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreichbar wird.
Auf dem Informationsportal der Bundesregierung ANERKENNUNG in Deutschland bekommen Sie die notwendigen Informationen. Da hier für die Zulassung für Mediziner und Psychotherapeuten in Deutschland mittlerweile ein Mindestniveau von C2 gefordert wird, schließen wir uns diesen Vorgaben an und empfehlen folgende Nachweise zu erbringen:
• Zertifikat C2 des Goethe-Instituts (A1 bis C2)
oder
• Deutsch C2 von telc
Es ist natürlich möglich, ein entsprechendes Zertifikat bis zum Antrag auf Approbation bei der Regierung nachzureichen.
Wer sich zur Selbstbeurteilung über die verschiedenen Stufen informieren will, findet hier entsprechende Beschreibungen: Europäischer Referenzrahmen A1 – C2
Wir empfehlen allen Ausbildungskandidaten/innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen, sich auch in der Ausbildungszeit intensiv um die Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Kompetenzen zu kümmern!
Aktuell: Pressemeldung zur Gesundheitsministerkonferenz und den sprachlichen Kompetenzen von Psychotherapeuten und Ärzten (pdf)