Informationen zur staatlichen Pruefung



        

Informationen des IVS zur Staatlichen Prüfung

nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) v. 16. Juni 1998,
der Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung f. Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) v. 18. Dez. 1998 und der Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung f. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)

Termine:
Die staatliche Prüfung kann nach frühestens 3 Jahren Ausbildung erfolgen. Zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) finden schriftliche und mündliche Prüfungen statt. Die genauen Termine für die schriftliche Prüfung sind auf der Homepage des IMPP ( http://www.impp.de ) für die nächsten 2-3 Jahre zu erfahren. In der Regel liegen sie Mitte März bzw. Mitte August. Die mündlichen Prüfungen werden jeweils etwa 1 bis 3 Wochen später anberaumt. Ort der schriftlichen Prüfung ist (seit 2015) München. Die Regierung von Oberbayern richtet diese Veranstaltung aus. Die mündlichen Prüfungen finden am IVS selbst statt (in Fürth, R43 bzw. N22).

Vorbereitung auf die Prüfung:
Wie schon angekündigt, werden vom IVS ab sofort auch „Prüfungscrashkurse“  (Intensivlehrgang und Repetitorium zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung nach dem Psychotherapeutengesetz für PP und KJP) angeboten. Die ersten beiden Probeläufe (2013), waren nicht nur gefragt, sondern von den TeilnehmerInnen auch so hervorragend bewertet, dass wir uns entschieden haben, diese Möglichkeit nun regelmäßig unseren interessierten Ausbildungsteilnehmern/innen aber auch externen Ausbildungskandidaten anzubieten. Dieser Kurs bietet eine sehr gute Lernbasis, da inhaltlich mit dem Gegenstandskatalog des IMPP und den entsprechenden Fragestellungen gearbeitet wird. Die Plätze sind begrenzt! Teilnahme nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

Weitere Informationen zu Inhalt und Terminen
NEU: ONLINE-Anmeldung zum Prüfungscrashkurs

Weitere Links zur Vorbereitung sind hier zu finden: Infos zum Abschluss und Prüfung

Anmeldung zur Prüfung:
Der Termin für die formale Anmeldung zur Prüfung bei der Prüfungsbehörde (seit 2015 die Regierung v. Oberbayern in München) liegt in der Regel um den 10. Januar bzw. um den 10. Juni. Ausbildungskandidaten/innen des IVS, welche die Abschlussprüfung anstreben, müssen sich 8 Wochen vor diesem Termin beim IVS-Büro melden. Dazu liegt hier ein spezielles Anmeldeformular vor: Prüfungsanmeldeformular des IVS

Alle Prüfungskandidaten erhalten danach vom IVS ein Infopaket zur Prüfung  mit Checklisten und Formblättern, Hinweisen für die Abgabe der Falldarstellungen, für die Prüfungsvorbereitung und für den Antrag auf Approbation. Das Institut meldet daraufhin die Prüfungskandidaten bei der Reg. v. Obb. (ROB) zunächst unverbindlich an.

Vor jeder Prüfung findet für die Prüflinge auch noch eine Fragestunde für individuelle Fragen und Unklarheiten statt. Der Termin für diese Veranstaltung wird per Mail an alle verschickt, die ein Infopaket zur Prüfung angefordert haben.

Die Unterlagen für die Zulassung zur Prüfung müssen vier Wochen vor dem o.g. Anmeldetermin zur Überprüfung und Unterschrift ans IVS-Büro eingereicht werden.

Detaillierte Informationen über das Psychotherapeutengesetz, über die Ausbildung, über Prüfungsverfahren, Zulassungsantrag und Antrag auf Approbation sowie Formulare sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern, der Approbationsbehörde für die Institute in Bayern zu finden.
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/lpa

Achtung! PrüfungskandidatInnen, die in der Bearbeitung der Prüfungsfragen eingeschränkt sind (z.B. durch Legasthenie), können einen Nachteilsausgleich (verlängerte Bearbeitungszeit) bei der Prüfungsbehörde beantragen.

Prüfungsergebnisse:
Die aktuellen Prüfungsergebnisse der schriftlichen Prüfung können jeweils beim IMPP http://www.impp.de/ eingesehen werden. Im Frühjahr 2014 haben die Prüfung im gesamten Bundesgebiet 99,4 % (PP) und 92,3 % (KJP) bestanden. Die Nordbayern im Vergleich mit dem gesamten Bundesgebiet das zweitbeste Ergebnis (86,1% richtige Antworten im Durchschnitt), die KJPler das sechstbeste Ergebnis (79,0% richtige Antworten) erzielt. (Die Ergebnisse vom Frühjahr 2014 als PDF).

Leider nur unregelmäßig bekommen wir von der Prüfungsbehörde die durchschnittlichen Ergebnisse der Gesamtnoten (schriftliche und mündliche Prüfung) mitgeteilt. Auch hier zeigt sich das meist überdurchschnittliche Abschneiden unserer Ausbildungskandidaten/innen.

Herbst 2008:
Durchschnitt der Gesamtnote in Nordbayern (N=19): 2,45
Teilnehmer/innen des IVS (N=6): 2,00

Frühjahr 2009:
Durchschnitt der Gesamtnote in Nordbayern (N=19): 2,05
Teilnehmerinnen des IVS (N=4): 1,67

Herbst 2009:
Durchschnitt der Gesamtnote in Nordbayern (N=15): 2,04
Teilnehmerinnen des IVS (PP:  N=4): 2,00
Teilnehmerinnen des IVS (KJP: N=3): 2,33

Approbationsurkunde und Eintrag ins Arztregister:
Nach dem Erhalt der Approbationsurkunde von der Prüfungsbehörde (s.o.) ist die Eintragung ins Arztregister möglich. Hier sollten dann auch die verschiedenen Fachkundenachweise (i.d.R. Verhaltenstherapie aber auch Übende Verfahren, Gruppenpsychotherapie, Hypnose, VT bei Kindern und Jugendlichen) eingetragen werden. Das entsprechende Formular findet sich auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB):
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