Ausbildungsübersicht



        

Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:

Ausbildungsübersicht

(Stand: 03.04.2024)

Staatlich anerkannte

 Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten /in

 und zum/r

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten /in

 nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 16. Juni 1998
und PsychTh-AprV bzw. KJPsychTh-APrV

Diese Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie führt in 3 od. 5 Jahren zur Approbation und umfasst insgesamt 4.200 Stunden, wobei 930 Stunden davon zur individuellen Vertiefung und Schwerpunktsetzung zur Verfügung stehen. Die verpflichtenden Teile der Ausbildung gliedern sich nach folgendem Ausbildungsplan:

  1. Voraussetzung:
    In der Regel ein abgeschlossenes universitäres Studium in Psychologie oder Pädagogik (Diplom oder Master)
  2. Theoretische Ausbildung (nach § 3 PsychTh-AprV bzw. KJPsychTh-APrV)
    600 Stunden praxisbezogene Theorie
  3. Selbsterfahrung (§ 5):
    120 Stunden (Gruppe oder einzeln)
  4. Praktische Tätigkeit (§ 2):
    a) 1200 Std. an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung
    b) 600 Std. an einer psychosomatischen od. psychotherapeutischen klinischen Einrichtung
    od. 600 Std. unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht:
    – an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung
    der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
    – in der Praxis eines Arztes, der die psychotherapeutische Behandlung durchführen darf, oder
    – in der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten
    bzw. in der Praxis eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
    Bei a) muss eine Beteiligung in Diagnostik und Behandlung von 30 Patienten bei 4 davon unter Einbeziehung von Sozialpartnern od. der Familie stattfinden.
  5. Praktische Ausbildung (§ 4):
    – mindestens 600 Stunden Patientenbehandlung unter Supervision im Rahmen der Psychotherapeutischen Ambulanzen des IVS
    oder in kooperierenden Praxen (Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Regensburg, Würzburg)
    – mind. 6 Patienten, 6 Falldarstellungen aus verschiedenen Bereichen und Störungen mit Krankheitswert)
    – 150 Stunden Supervision bei mindestens 3 Supervisoren (davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision)
  6. Abschluss: Staatliche Prüfung und Approbation (§§7-19):
    – schriftliche und mündliche Prüfung
    – Antrag auf Approbation an die zuständige Landesbehörde

Zusätzliche Inhalte am IVS:

Fachkunde in Progressiver Muskelrelaxation (PMR – Übende Verfahren)
zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung für Übende Verfahren (EBM-Ziffern 35111 u. 35112; GOÄ- bzw. GOP-Ziffer 846 u. 847)
Zwei Seminare in Progressiver Muskelrelaxation nach Jacobson von je 16 Stunden werden abgedeckt durch ein zweitägiges Seminar „Einführung in Enspannungsverfahren“ (incl. PMR) mit 16 Std. und weiteren Seminaren wie z.B. zur Behandlung von Angststörungen, Stress, Somatoformen Störungen, Schmerzstörun¬gen etc., in denen diese Interventionen störungsspezifisch vorgestellt bzw. vermittelt werden. Diese finden im Rahmen der theoretischen Ausbildung statt.

Fachkunde in Hypnose
zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung von Hypnosesitzungen (EBM-Ziffer 35120; GOÄ- bzw. GOP-Ziffer 845 )
Hier ist ebenfalls die Teilnahme an zwei Seminaren von je 16 Std. erforderlich, wobei der Abstand zwischen den beiden Seminaren mindestens ein halbes Jahr betragen muss. Diese Stunden werden im abgedeckt durch ein zweitägiges Seminar (= 16 Std.) „Einführung in die Hypnotherapie“ od. „Hypnose in der Verhaltenstherapie“, die ebenfalls im Rahmen der theoretischen Ausbildung stattfinden. Weitere Seminare werden dann im Rahmen des Curriculums „Klinische Hypnose“ der Milton-Erickson-Gesellschaft in der zum IVS gehörigen MEG-Regionalstelle Nürnberg/Fürth angeboten.

Fachkunde zum EMDR
zur Erlangung der Anwendungsberechtigung von Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) als Ergänzungsqualifikation für die Psychotherapie erwachsener Patienten. Hier ist die Teilnahme an 40 Std. und 40 Behandlungsstunden mit 10 Stunden Supervision erforderlich. Diese Stunden werden im abgedeckt durch ein zweitägiges Seminar (= 16 Std.) „Einführung in die Arbeit mit EMDR“, weitern 16 Stunden zur Traumatherapie und einem 8-stündigen Trainingsseminar welches zusätzlich gebucht werden muss

Theoriebaustein f. d. Fachkunde in Gruppenpsychotherapie
zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung für Verhaltenstherapie in Gruppen (EBM-Ziffern 3554X – 3555X; GOÄ- bzw. GOP-Ziffer 871)
Das Theoriecurriculum Gruppenpsychotherapie kann über Seminare aus dem „Curriculum Kognitive Therapie / Verhaltenstherapie des IVS“ abgedeckt werden. Das heißt, Ausbildungskandidaten des IVS können diese hierfür notwendigen 48 Theoriestunden mit ihren Teilnahmebescheinigungen an entsprechenden Seminaren zum Thema Gruppenpsychotherapie nachweisen. Es müssen ein allgemeines Seminar für zieloffene Gruppen und Gruppendynamik sowie zwei Seminare zu störungsspezifischen Ansätzen in der Gruppenpsychotherapie besucht werden. Weitere Infos hierzu unter: Gruppenpsychotherapie (Fachkunde zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung von Verhaltenstherapie in Gruppen)

KJP-Ergänzungsqualifikation
Für unsere PP-Ausbildungsteilnehmer/innen besteht die Möglichkeit, neben der Fachkunde in VT für die Therapie erwachsener Patienten (gemäß § 95 c SGB V) parallel oder ergänzend zu dieser Ausbildung auch die fachliche Befähigung der Abrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Verhaltenstherapie  zu erwerben.

Kosten:

Infos zu Kosten und zur Finanzierung der Ausbildung (Link anklicken)
Achtung! Neue Finanzierungsmöglichkeiten der Ausbildung am IVS:
Seit 2011 bieten wir besondere Entlastungen von Kosten der Theorieseminare für die erste Hälfte der Ausbildung an.

Bewerbung:

Nähere Informationen erhalten Sie durch ein kostenloses Vorstellungsgespräch:

oder durch

  • ausführliche Infopakete für PP u. KJP
    diese können unverbindlich per E-Mail angefordert werden:
    PP: theorie-pp@ivs-nuernberg.de
    KJP: theorie-kjp@ivs-nuernberg.de
    ST: theorie-st@ivs-nuernberg.de
    oder online: Infomaterial-Anforderung